| Informationen,
die für den Erwerb eines Hauses
in Spanien von Interesse sind.
Als Kaufinteresent
eines Hauses in Spanien ist es wichting, die erforderlichen
Unterlagen sowohl für den Kauf selbst,
als auch für die Errichtung des Hypothekendarlehens zusammenzustellen.
Hierbei sind die Solbank und Immobilien Manuel
Logmanieh Ihnen gerne behilflich.
Das wichtigste Dokument
ist die vom Käufer und Verkäufer unterzeichnete
notarielle Kaufurkunde, welche gewährleistet, dass der
Vertrag seine Richtigkeit hat. Mit dieser Urkunde kann nachgewiesen
werden, welche Eigenschaften diese aufweist und ob alles geregelt
ist. Ein aktueller Grundbuchauszug wird vorher eingeholt,
um die Bonität der Immobilie zu erkunden.
Anschliessend ist die
Immobilie in das Grundbuch einzutragen, womit die Inhaberschaft
des neuen Eigentümers gewähleistet bzw.geschützt
ist.
Nun sind die Steuern
für dokumentierte Rechtsgeschäfte zu begleichen,
die 0,5%* des Gesamtbetrags ausmachen.
Bei
Erwerb eines Grundbesitzes ist eine Steuer zu zahlen, die
je nachdem, ob es sich um eine neue,- oder eine Immobilie
aus zweiter Hand (Weiterverkauf) handelt, variiert.
Handelt
es sich um einen Neubau, ist eine Mehrwertsteuer von 7% zu
begleichen.*
Handelt
es sich um eine Immobilie aus zweiter Hand, ist je nach dem
autonomen Gebiet, in dem der Besitz liegt, eine Übertragungssteuer
in Höhe von 6% oder 7% zu begleichen. *
Insgesamt belaufen sich die Erwerbsnebenkosten auf etwa 10%
des Kaufpreises.
Welter sind zwei städtische
Steuern zu erstatten, deren Betrag sich nach der Gemeinde
richtet, in der sich der Besitz befindet:
Die
Steuern auf die Werterhöhung von Stadtgrundstücken,
die von dem Verkäufer zu tragen ist (genannt Plusvalia),
häufig jedoch von dem Käufer übernommen wird.
Diese Steuer ist nur einmalig beim Kauf zu erstatten.
Die Grundsteuer, die von dem offiziellen Wert des Besitzes
abhängt und jährlich zu begleichen ist.
Man sollte auch wissen, dass für bestimmte Gebäude,
die zu Wohnkomplexen gehören, die über Sonderdienstleistungen
und gemeinsame Bereiche, Freizeitgebiete, Gärten, Schwimmbäder
etc. verfügen, eine regelmässige Quote für
die entsprechende Wartung und Pflege zu erstatten ist (Wohngeld).
* Diese Steuern sind im
Oktober 2001 gültig und unterliegen den jeweiligen gesetzlichen
Änderrungen.
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